sportalis Basic Info
Unter Angeln versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Angel. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur, Haken und Köder, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem so genannten Vorfach, einer dünnen Schnur zwischen Hauptschnur und Haken. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden üblicherweise Wirbel eingesetzt.
Rechtliche Aspekte
Das Angeln unterliegt grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung.
Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere.
Fischereipapiere
Einen gültigen Fischereischein ("Angelschein"), diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Bezirksregierung oder der unteren Fischereibehörde (abhängig vom Bundesland).
Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein, dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.
Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder, auch von einem Pächter (z. B. ein Angelsportverein) erworben werden. Wobei der Pächter nicht zwangsläufig auch weitere Rechte am Gewässer erwerben muss.
Bei einigen größeren Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dies beruht meist auf historischen Hintergründen. Fischerei-Vereine pachten oft das Fischereirecht für viele Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals weicher) als die Landesgesetze sein können.
Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern Vorschreiben. Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Tierschutz-Schlachtverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das so genanntes Schwarzangeln, ohne Papiere gilt als Wilddiebstahl und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet!
Wirtschaftliche Bedeutung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei ist in Deutschland etwa ebenso groß wie die des gewerblichen Fischfangs. Nach Schätzungen setzen Unternehmen, die mit Freizeitfischerei beschäftigt sind, in der Bundesrepublik jährlich 6,4 Milliarden Euro um. Sie beschäftigen dabei 52.000 Arbeitnehmer. Die meisten dieser Arbeitsplätze sind in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, im Einzelhandel und in der Fischerei (z. B. Fischzuchtbetriebe) sowie im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe anzusiedeln. Am beliebtesten ist das Angeln in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo nach Schätzungen in jeweils 22-23 % der Haushalte mindestens eine Person aktiver Angler ist. Wie viele Angler es genau gibt, ist unbekannt. Eine Million Menschen sind in Deutschland in einem Verein organisiert, laut einer Umfrage des Allensbacher-Instituts sagen rund fünf Millionen Deutsche, sie würden ab und zu oder regelmäßig angeln. Ungefähr 94 % der deutschen Angler sind männlich, eine ähnliche Quote gilt in der Schweiz. 2002 angelten sie etwa 45.000 Tonnen Fisch; die gewerbliche See- und Flussfischerei fing in derselben Zeit etwa 4.000 bis 7.000 Tonnen.
Textquelle: Wikipedia